Camping
auf der Insel Rügen
AGB
Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen
- Die Entrichtung der Gebühren bezieht sich auf den jeweiligen Übernachtungszeitraum, gerechnet von 11.00 Uhr bis 11.00 Uhr des Folgetages.
- Bei Reservierungen wird eine Anzahlung fällig, die bei Anreise oder Abreise mit den Aufenthaltsgebühren verrechnet wird.
- Jeder Platzwunsch wird berücksichtigt. Es besteht jedoch kein Rechtsanspruch auf einen bestimmten Stellplatz. Das Recht auf Änderung in Folge von betrieblichen Notwendigkeiten behält sich die Platzverwaltung vor.
- Die mit Anzahlung gebuchten Stellplätze und Mietunterkünfte halten wir bei Nichtanreise vom gebuchten Anreisetag bis zum darauffolgenden Tag bis max. 11.00 Uhr frei. Eine Rückzahlung der Anzahlung ist danach ausgeschlossen.
- Anreiseterminänderungen sowie inhaltliche Änderungen des Buchungsvertrages bedürfen der Schriftform. Verzögerungen am Anreisetag (Stau, Unfall, oä.) sind unbedingt telefonisch oder per E-Mail mitzuteilen.
- Am Anreisetag stehen die gebuchten Stellflächen ab 11.00 Uhr und die Mietunterkünfte ab 15.00 Uhr zur Verfügung. Am Abreisetag sind die Stellflächen und Mietunterkünfte bis 11.00 Uhr sauber zu verlassen. Im Falle einer vorzeitigen Abreise besteht kein Anspruch auf Erstattung der Gebühren. Das trifft ebenso bei einem Platzverweis infolge eines Verstoßes gegen die Campingplatzordnung zu.
- Die kostenfreie Stornierung ist bis max. 30 Tage vor Anreisetermin möglich, danach werden 60 % der Buchungssumme erhoben. Ausnahme davon ist ein ärztlicher bestätigter Krankheitsfall, der bei der Stornierung nachweislich ohne Aufforderung vorzulegen ist. Bei verspäteter Stornierung oder Nichtanreise wird Ihre Zahlung als Storno- und Bearbeitungsgebühr einbehalten.
- Bis 30 Tage vor Anreisetermin besteht die beiderseitige entschädigungsfreie Aufhebung des Buchungsvertrages. Die Anzahlung wird zurückerstattet. Bei Aufhebung durch den Gast wird eine Bearbeitungsgebühr von 15,- EUR abgezogen.
- Bei einer Erhöhung des maßgeblichen Umsatzsteuersatzes und falls die Leistung noch nicht erbracht worden ist, machen wir Gebrauch von unserem Ausgleichsanspruch in Höhe der umsatzsteuerlichen Mehrbelastung, die sich durch Gesetzesänderung ergibt, auch wenn der Vertrag bereits länger als vier Monate vor in Krafttreten der Gesetzesänderung geschlossen ist. Bei einer Reduzierung des Umsatzsteuersatzes erfolgt eine Ermäßigung in Höhe der Minderbelastung.
- Der Internetzugang ist keine zugesicherte Eigenschaft des Stellplatzes, d.h. wenn an Ihrem Platz Internetzugang nicht möglich ist, entsteht dadurch kein Anspruch auf Ersatz oder Preisminderung.
- Gerichtsstand ist Bergen auf Rügen.