Camping

auf der Insel Rügen

AGB

Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen

  1. Die Ent­rich­tung der Ge­büh­ren be­zieht sich auf den je­wei­li­gen Über­nach­tungs­zeit­raum, ge­rech­net von 11.00 Uhr bis 11.00 Uhr des Fol­ge­ta­ges.
  2. Bei Re­ser­vie­run­gen wird eine An­zah­lung fäl­lig, die bei An­rei­se oder Ab­rei­se mit den Auf­ent­halts­ge­büh­ren ver­rech­net wird.
  3. Jeder Platz­wunsch wird be­rück­sich­tigt. Es be­steht je­doch kein Rechts­an­spruch auf einen be­stimm­ten Stell­platz. Das Recht auf Än­de­rung in Folge von be­trieb­li­chen Not­wen­dig­kei­ten be­hält sich die Platz­ver­wal­tung vor.
  4. Die mit An­zah­lung ge­buch­ten Stell­plät­ze und Miet­un­ter­künf­te hal­ten wir bei Nicht­an­rei­se vom ge­buch­ten An­rei­se­tag bis zum dar­auf­fol­gen­den Tag bis max. 11.00 Uhr frei. Eine Rück­zah­lung der An­zah­lung ist da­nach aus­ge­schlos­sen.
  5. An­rei­se­ter­min­än­de­run­gen sowie in­halt­li­che Än­de­run­gen des Bu­chungs­ver­tra­ges be­dür­fen der Schrift­form. Ver­zö­ge­run­gen am An­rei­se­tag (Stau, Un­fall, oä.) sind un­be­dingt te­le­fo­nisch oder per E-Mail mit­zutei­len.
  6. Am An­rei­se­tag ste­hen die ge­buch­ten Stell­flä­chen ab 11.00 Uhr und die Miet­unterkünfte ab 15.00 Uhr zur Ver­fü­gung. Am Ab­rei­se­tag sind die Stell­flä­chen und Miet­unterkünfte bis 11.00 Uhr sau­ber zu ver­las­sen. Im Falle einer vor­zei­ti­gen Ab­rei­se be­steht kein An­spruch auf Er­stat­tung der Ge­büh­ren. Das trifft eben­so bei einem Platz­ver­weis in­fol­ge eines Ver­sto­ßes gegen die Cam­ping­platz­ord­nung zu.
  7. Die kos­ten­freie Stor­nie­rung ist bis max. 30 Tage vor An­rei­se­ter­min mög­lich, da­nach wer­den 60 % der Bu­chungs­sum­me er­ho­ben. Bei ver­spä­te­ter Stor­nie­rung oder Nicht­an­rei­se wird Ihre Zah­lung als Stor­no- und Be­ar­bei­tungs­ge­bühr ein­be­hal­ten.
  8. Bis 30 Tage vor An­rei­se­ter­min be­steht die bei­der­sei­ti­ge ent­schä­di­gungs­freie Auf­he­bung des Bu­chungs­ver­tra­ges. Die An­zah­lung wird zu­rück­er­stat­tet. Bei Auf­he­bung durch den Gast wird eine Be­ar­bei­tungs­ge­bühr von 15,- EUR ab­ge­zo­gen.
  9. Bei einer Er­hö­hung des maß­geb­li­chen Um­satz­steu­er­sat­zes und falls die Leis­tung noch nicht er­bracht wor­den ist, ma­chen wir Ge­brauch von un­se­rem Aus­gleichs­an­spruch in Höhe der um­satz­steu­er­li­chen Mehr­be­las­tung, die sich durch Ge­set­zes­än­de­rung er­gibt, auch wenn der Ver­trag be­reits län­ger als vier Mo­na­te vor in Kraft­tre­ten der Ge­set­zes­än­de­rung ge­schlos­sen ist. Bei einer Re­du­zie­rung des Um­satz­steu­er­sat­zes er­folgt eine Er­mä­ßi­gung in Höhe der Min­der­be­las­tung.
  10. Der In­ter­net­zu­gang ist keine zu­ge­si­cher­te Ei­gen­schaft des Stell­plat­zes, d.h. wenn an Ihrem Platz In­ter­net­zu­gang nicht mög­lich ist, ent­steht da­durch kein An­spruch auf Er­satz oder Preis­min­de­rung.
  11. Ge­richts­stand ist Ber­gen auf Rügen.